Herstellung von Netzanschlussleitungen

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Die Herstellung von Netzanschlussleitungen – die Verbindung zwischen Erzeugung und Verbrauch!

Damit der Strom von der Produktionsstätte dorthin gelangt, wo er letztendlich gebraucht wird, bedarf es Leitungen. Diese Netzanschlussleitungen müssen bestimmten technischen Kriterien entsprechen, um den Strom transportieren zu können. Darüber hinaus muss die Sicherheit zu jederzeit gewährleistet sein. Somit werden Kabelbrände oder Kurzschlüsse verhindert.

Was bedarf es zur Herstellung eines Netzanschlusses?

Der Eigentümer, der Bauträger, der Betreiber oder der Bauherr einer Liegenschaft müssen zunächst einen Antrag auf Herstellung eines neuen Stromanschlusses an das öffentliche Stromnetz stellen.

Was sind die Aufgaben des Netzbetreibers?

Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Netzanschlussleitungen nach dem letzten Stand der Technik erfolgen und in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Dabei sind sowohl die technischen, rechtlichen als auch die ökonomischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der Anschlussnehmer kann weitere Anschlüsse fordern.

Welche Aufgaben hat der Anschlussnehmer zu erfüllen?

Der Anschlussnehmer muss dafür sorgen, dass die baulichen Voraussetzungen an der Liegenschaft bis zur allgemeinen Anbindemöglichkeit gegeben sind. Für die Anschlussleitung vom Haus zur Straße muss der Anschlussnehmer sorgen. Vom Grundstücksende bis zur allgemeinen Anbindemöglichkeit muss der Betreiber sorgen.

Wer trägt welche Kosten?

Werden die Netzanschlussleitungen erneuert, muss jeder Anschlussnehmer einen bestimmten Kostenanteil tragen. Müssen diese repariert werden, trägt der Betreiber die Kosten. Geht es um die Herstellung von Netzanschlussleitungen für einen neuen Netznehmer, muss dieser die gesamten Kosten des Anschlusses zahlen. Dabei handelt es sich in der Regel immer um den Anschluss an das Stadtnetz (Neubauten). Dass es sich dabei üblicherweise um eine größere Summe handelt, kann der Netznehmer den Betrag in Teilbeträgen zahlen.

Wer trägt das Sicherheitsrisiko?

Der Anschlussnehmer muss dafür sorgen, dass sein Grundstück frei von Gefahren für die Bauarbeiter und die Leitungen ist. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass die Herstellung der Netzanschlussleitungen sicher durchgeführt wird. Das heißt, der Betreiber muss die elektrischen Geräte regelmäßig warten und überprüfen lassen. Seine Arbeiter müssen zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt und geschult sein. Der Herstellung der Netzanschlussleitungen muss auf eine sichere Art und Weise erfolgen. Die verlegten Leitungen dürfen nicht schon von Vorhinein Schäden an der Isolierung aufweisen. Der Betreiber trägt im Großen und Ganzen das Risiko der Verlegung.

Fazit

Die Herstellung von Netzanschlussleitungen stellt die Stromversorgung der Endverbraucher sicher. Diese muss sicher und nach dem letzten Stand der Technik erfolgen. Die Herstellung erfolgt aufgrund eines Antrages, den der Netznehmer schriftlich stellen muss. Kommt es zum Kurzschluss während der Arbeiten, trägt der Betreiber die Verantwortung. Ist der Anschluss hergestellt und es kommt danach zum Kabelbrand oder einem Unfall, muss zunächst festgestellt werden, wodurch der Unfall letztendlich verursacht wurde. Ursachen können die nicht-fachgerechte Verlegung sowie schadhafte Neuleitungen sein (Verantwortung des Betreibers). Plastro Mayer GmbH ist Hersteller von Netzanschlussleitungen.


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